Umsetzung des Barrierefreiheits-stärkungsgesetz 2025!


Barrierefreiheit:
Ein Muss für Ihre Website

Barrierefreiheit basiert auf festen Standards. Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Websites und Onlineshops, müssen barrierefrei sein.

Verbraucher*innen können bei Nicht-Einhaltung Maßnahmen durch die Landesbehörde zur Marktüberwachung beantragen.

Darum sofort handeln!

Verlieren Sie keine Zeit und beginnen Sie rechtzeitig mit der Umsetzung!
die Zeit läuft und der Termin 28. Juni 2025 ist nicht mehr so lange.

Die Arten von Behinderungen,
die auf Ihrer Website zu beachten sind:


  • Sehbeeinträchtigung und Blindheit

  • Hörbeeinträchtigung und Gehörlosigkeit

  • Motorische Beeinträchtigungen

  • Kognitive Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen

  • Photosensibilität

  • Mehrfachbeeinträchtigungen

Vier Prinzipien der Barrierefreiheit:


  • Wahrnehmbarkeit:
    Informationen und Funktionen müssen für alle Nutzer*innen wahrnehmbar sein.

  • Zwei-Kanal-Prinzip:
    Informationen sehend und hörend erfassbar.

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken.

  • Anpassbare Textgrößen und ausreichender Kontrast.

  • Bedienbarkeit:
    IT-Lösungen müssen für alle bedienbar sein.

  • Tastaturbedienbarkeit und angemessene Zeitbegrenzungen.

  • Verzicht auf Blinken und Blitzen.

  • Eindeutige Linktexte und verschiedene Navigationswege.

  • Verständlichkeit:
    Inhalte müssen klar und einfach sein.

  • Klare, einfache Sprache.

  • Erläuterungen für Fachbegriffe und Abkürzungen.

  • Konsistente Darstellung und Navigation.

  • Robustheit:
    Inhalte müssen mit Browsern und assistiven Technologien kompatibel sein.

  • Einhaltung von Standards (korrekte Syntax, einheitliche Nutzung von HTML).

Die wichtigsten Richtlinien für Barrierefreiheit:


  • Textalternativen

  • Unterscheidbarkeit

  • Tastaturbedienbarkeit

  • Vermeidung von Anfällen und körperlichen Reaktionen

  • Navigierbarkeit

  • Lesbarkeit

  • Hilfestellung bei Eingabe

  • Kompatibilität







Barrierefreie Website Pflichten: Fragen und Antworten


Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025.
Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.


Beispiele für Produkte, die dem BFSG unterliegen, sind unter anderem Computer, Tablets und Handys, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader, Automaten (u. a. Geld- und Ticketautomaten), sowie Router.

Zu Dienstleistungen zählen neben dem Personenverkehr auch Telefon- und Messenger-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Viele Websites fallen ebenfalls unter diese Kategorie, insbesondere natürlich Webshops, aber auch andere Dienstleistungen, wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden.

Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsbeistand

Ziehen Sie auf jeden Fall einen Rechtsbeistand hinzu, wenn Sie vermuten, nicht unter die Regelungen zu fallen, oder wenn Sie die notwendigen Änderungen nicht vornehmen können.

Eine barrierefreie Website hat viele Vorteile, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind.

Berücksichtigen Sie Barrierefreiheit daher auf jeden Fall in neuen Projekten.

Ihre Website oder Onlineshop muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen.
Sie müssen eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit” auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie über die Teile Ihrer Website oder Ihres Onlineshops, welche (noch) nicht barrierefrei sind.
Ihre Internetseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der Nutzer*innen Barrieren melden können.

Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen können.





Im Großen und Ganzen sind die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) sehr ähnlich. Und auch wenn Sie Ihre Website auf Basis der WCAG barrierefrei gemacht haben, sind Sie bestens auf das BFSG vorbereitet.

Sie sind für die Barrierefreiheit Ihres Online-Auftritts selbst zuständig, unabhängig davon, ob Sie eine Funktion selbst programmiert oder von einem Drittanbieter eingebunden haben.

Sie sollten also nach Drittanbietern suchen, deren Produkte barrierefrei sind. Sollte es für einen spezifischen Bedarf keinen solchen Anbieter geben, dokumentieren Sie die Probleme mit der Barrierefreiheit in Ihrer „Erklärung zur Barrierefreiheit“ und verlinken Sie auf die Website des Anbieters. Bieten Sie eine alternative, barrierefreie Version der Informationen an. So können Sie etwa eine Liste von Adressen als Alternative zu einer Kartenansicht bereitstellen.

Wenn eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass Ihr Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, werden Sie zunächst aufgefordert, die Barrierefreiheit (wieder-) herzustellen. Falls Sie mehrere dieser Aufforderungen ignorieren, kann die Behörde bis zur Erfüllung die Einstellung Ihres elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen. Zudem können Bußgelder von mehreren tausend Euro erhoben werden. Eine Marktüberwachungsbehörde kann von sich aus aktiv werden, aber auch durch Verbraucher*innen oder Verbände zum Handeln aufgefordert werden.



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Wer muss das Barrièrefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen? Welche Unternehmen sind betroffen? Unter die Anforderungen des BFSG fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Anbieter der oben genannten Dienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Was besagt das Barrièrefreiheitsstärkungsgesetz? Das BFSG wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Darunter fallen u.a. der gesamte Online-Handel, aber auch entsprechende Websites. ###########################

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TEST

Was bringt das Barrièrefreiheitsstärkungsgesetz für Sie an Änderungen ?

Schritt für Schritt zu einer barrierefreien Website


  • Audio und Video barrierefrei
    Bei audiovisuellen Medien gibt es einiges zu beachten: Wie erfahren Menschen, die Videos nicht sehen können, was zu sehen ist? Und wie können gehörlose Menschen Sprache und Geräuschen folgen? Barrierefreie Audio- und Videoinhalte

  • Barrierefreie Bilder
    Ein Bild sagt manchmal mehr, als tausend Worte – Doch wie erreichen Ihre Bilder Menschen, die sie nicht sehen können? Machen Sie sich vertraut mit Bildbeschreibungen und wie Sie diese am besten nutzen können. Bilder barrierefrei einsetzen

  • Barrierefreie Texte
    Viele wichtige Informationen werden im Internet durch geschriebenen Text vermittelt. Lernen Sie, worauf es beim Schreiben von Texten ankommt, um Ihre Inhalte einfacher zugänglich zu machen. Texte barrierefrei gestalten

  • Barrierefreie Bedienung
    ...




Audio und Video barrierefrei auf Websites einbinden Audios und Videos sind im Internet eine weit verbreitete Inhaltsform. Da sie für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung nur schwer nutzbar sind, ist die Barrierefreiheit dieser Inhalte umso wichtiger.

Audio und Video barrierefrei machen:

Fragen und Antworten

Stellen Sie für Audioinhalte alternative Wege zu Verfügung, um die Inhalte erfassbar zu machen. Für Podcasts eignet sich beispielsweise ein Transkript, also der geschriebene Text des Gesagten.

Stellen Sie Alternativen für die Inhalte zu Verfügung, die ausschließlich visuell erfassbar sind. Hier gibt es verschiedene Optionen:

Das „beschreibende Transkript” erklärt in Textform, was in einem Video zu sehen ist. Oft wird dieses Transkript mit dem Audio-Transkript zusammen zur Verfügung gestellt. (Beispiel: „Die Menge jubelt“)

Bei der Audiodeskription (oft: akustische Bildbeschreibung oder Audiokommentierung) beschreibt ein Sprecher das zu sehende in den Sprechpausen eines Videos. Normalerweise wird die Audiodeskription optional zugeschaltet oder als separates Video zu Verfügung gestellt.

Der Aktion Mensch Video-Player bietet die Möglichkeit, eine Audiodeskription optional zuzuschalten.

Tipp:

Die Videoreihe „5 Tipps für ein barrierefreies Video” von hörfilm.info erklärt anschaulich, wie Barrieren bei Videos für Menschen mit Sehbehinderung abgebaut werden können. Das Projekt wurde von der Aktion Mensch gefördert. Hier geht es zu den Erklärvideos: https://hoerfilm.info/5tipps.html Wenn Sie neue Audioinhalte erstellen, können Sie Untertitel und Transkription so einplanen, dass keine zusätzliche Arbeit entsteht. In manchen Fällen können Sie zum Beispiel den Text vorschreiben und auswendig gelernten einsprechen. So stimmen gesprochener Text und Transkript miteinander überein. Bei Inhalten wie Präsentationen oder Interviews dagegen kommen Sie aber normalerweise nicht um eine nachträgliche Niederschrift herum.

Oft sind automatische Transkripte und Untertitel noch nicht gut genug um ohne Bearbeitung verwendet zu werden. So wird vor allem in den Untertiteln häufig nicht kenntlich gemacht, wer gerade spricht, oder wichtige Hintergrundgeräusche ignoriert. Automatische Tool können aber als Grundlage dienen, um ein Transkript zu erstellen.

Untertitel sind letztendlich Transkripte, die mit Zeitinformationen versehen sind. Diese Zeitinformationen werden entweder beim Transkribieren direkt angelegt oder später hinzugefügt.

Es gibt auch Software, die diese Umwandlung, beispielsweise aus einem Skript, halbautomatisch vornehmen kann. Sie können das Transkript zum Beispiel auf YouTube hochladen, und der Service fügt die Zeitinformationen durch Spracherkennung ein.

Tipp:

Achten Sie darauf, dass die Untertitel nicht zu lange sind. Wenn möglich sollte ein Gedanke pro Zeiteinheit auf dem Video angezeigt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten Untertitel in Videos bereitzustellen:

1. Als optional zuschaltbare Texttafeln

2. Als Teil des Bildes

Oft ist die Option der Zuschaltbarkeit geeigneter, denn manche Nutzer*innen können sich von den Untertiteln abgelenkt fühlen. Das trifft beispielsweise auf Menschen mit geistiger oder kognitiver Behinderung zu.

Um zuschaltbare Untertitel einzubinden, benötigen Sie die Untertitel in einer separaten Datei. Im Web ist das WebVTT-Format universell einsetzbar. Sollte Ihr Video-Player keine separaten Untertiteldateien unterstützen, ist das Video-Player-Plugin der Aktion Mensch eine gute Alternative. Gebärdensprache ist für viele gehörlose Menschen oft die erste und bevorzugte Kommunikationsform. Für Audio und Video ist die Verwendung von Gebärdensprache von großer Bedeutung, da gehörlose Menschen so leichter Zugang zu Informationen erhalten.

Wenn Sie ein Video planen, können Sie bereits vermeiden, dass Sie eine Audiodeskription bereitstellen müssen, indem Sie visuelle Inhalte in die Erzählung integrieren.

Zeigt Ihr Video beispielsweise wie zwei Farb-Flaschen geöffnet werden und die Farben dann in einem bestimmten Verhältnis gemischt werden, dann sollte die Beschreibung nicht lauten: Öffnen Sie die Flaschen und mischen Sie die Farben.

Sondern:

Öffnen Sie die Flaschen, indem Sie die Deckel gegen den Uhrzeigersinn abdrehen und mischen Sie 10ml der gelben Farbe mit 30ml der blauen Farbe.







Barrierefreie Texte erstellen

Das barrierefreie Verfassen von Texten für das Internet macht Inhalte für jede*n zugänglich, unabhängig von physischen oder kognitiven Fähigkeiten.

Damit Sie Ihre Texte barrierefrei gestalten können, sollten Sie folgendes wissen:

Was muss ich bei barrierefreien Texten beachten?

Wie sollte ich meine Texte strukturieren?

Was ist „Leichte Sprache”?

Was muss ich bei barrierefreien Texten beachten?

Verwenden Sie klare und einfache Sprache. Vermeiden Sie unnötig komplizierte Wörter und Sätze. Dies kann Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen, die Ihre Sprache lernen, den Zugang zu den Inhalten Ihrer Seite erleichtern.

Wie sollte ich meine Texte strukturieren?

Langer, ununterbrochener Text kann für Menschen mit Aufmerksamkeitsproblemen schwierig zu lesen sein. Verwenden Sie daher Absätze, Aufzählungszeichen oder Tabellen, um Informationen zu strukturieren und den Text leichter lesbar zu machen.

Eine gute Struktur der Inhalte hilft auch Menschen, die Screen Reader benutzen, um sich in den Texten zu orientieren und schnell Inhalte zu finden.

Was ist „Leichte Sprache”?

Leichte Sprache ist eine spezialisierte Sprachversion, die sich an Menschen mit Lernbehinderungen wendet. In Leichter Sprache werden komplizierte Sätze in einfachere Worte und kürzere Sätze umgewandelt. Auch Metaphern und andere Sprachmittel wie Ironie werden vermieden, um Missverständnissen vorzubeugen. Lange zusammengesetzte Wörter werden mit Bindestrichen oder Mittelpunkten (·) getrennt, um sie leichter erfassbar zu machen. Zudem werden in der Leichten Sprache für jeden Sachverhalt Illustrationen als visuelle Unterstützung zu Verfügung gestellt.





Barrierefreie Bilder im Web

Fast jede Website benutzt Bilder. Sie dienen oft dazu die Seite visuell interessant zu machen, enthalten aber teilweise auch wichtige Informationen, wie Diagramme. Umso wichtiger ist es, Bilder barrierefrei auf Website einzubinden und auszuzeichnen, damit alle Menschen die darin enthaltenen Informationen erfassen können.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Bildern:

Dekorative Bilder

Diese Bilder dienen ausschließlich der Dekoration und enthalten keine Informationen, die nicht im Text der Website vorkommen. Diese Bilder sind oft Hintergrundbilder oder Bilder, die Inhalte wiederholen, die im Text angegeben sind. Ein Diagramm ist beispielsweise dann dekorativ, wenn im Fließtext daneben die gleichen Informationen erwähnt sind.

Inhaltstragende Bilder

Bilder, die für das Verständnis der Seite wichtig sind oder zusätzliche Inhalte transportieren sind inhaltstragend. Dazu gehören auch für sich selbst stehende Diagramme und Bilder, die zum Beispiel Nachrichten illustrieren. Auch Icons und Symbole tragen Informationen, besonders, wenn sie auf Schaltflächen benutzt werden.

Was ist eine Bildbeschreibung?

Um Zugang für Menschen sicherzustellen, die Bilder nicht sehen können, müssen Bildbeschreibungen angegeben werden. Diese werden oft auch Alternativtexte genannt.

Bildbeschreibungen sollen wiedergeben, was auf einem Bild zu sehen ist. Der Fokus liegt dabei auf Inhalten, die für eine*n sehende*n Nutzer*in direkt klar sind. Beispielsweise sollte die Namen von bekannten Personen genannt, oder visuelle Merkmale abgebildeter Personen (wie die Kleidung) erwähnt werden.

Beispiel:

Da es bei Bildbeschreibungen immer auf den Kontext, in dem das Bild verwendet wird, ankommt, gibt es keine generellen Regeln. Fassen Sie das Bild in einem Satz zusammen:

Bundeskanzler Scholz spricht im Bundestag.

Diese Bildbeschreibung ist ausreichend, wenn es sich um eine normale Bundestagsrede handelt.

Bundeskanzler Scholz bei der Rede zum Tag der deutschen Einheit am mit Blumen geschmückten Rednerpult des Bundestages.

In diesem Beispiel sind der Anlass und die Dekoration ein wichtiger Bestandteil des Bildes. Heben Sie also Besonderheiten hervor, wenn sich das Bild ein konkretes Ereignis oder einen konkreten Moment dokumentiert.

Tipp:

Die Bildbeschreibung sollte so kurz wie möglich aber so lang wie nötig sein: Lassen Sie keine wichtigen Informationen weg, aber schreiben Sie auch keine zu langen Bildbeschreibungen. Sollte ein Bild viele Informationen vermitteln, kann der Alternativtext jedoch auch länger ausfallen.

Alternativtexte: Einbindung im Quelltext

Bei Bildern, die mittels -Element eingebunden werden, muss das alt-Attribut vorhanden sein.

Bei dekorativen Bildern sollte das Attribut leer sein (alt=""), bei inhaltstragenden Bildern enthält das Bild die Bildbeschreibung:

\< img src="…" alt="Bundeskanzler Scholz bei der Rede zum Tag der deutschen Einheit am mit Blumen geschmückten Rednerpult des Bundestages.">

Wenn Sie SVG (Scalable Vector Graphics) direkt in ihr HTML einbinden, nutzen Sie folgenden Code für dekorative Bilder:

< svg aria-hidden="true">… Und folgenden Code für Inhaltstragende:

< svg aria-label="Öffnen" role="img">…







Was mache ich in der Zwischenzeit, bis meine Website barrierefrei umgebaut ist?

Am wichtigsten ist es nicht in Panik zu verfallen: Die Übergangsfristen und die Zeiträume, in denen Barrierefreiheit implementiert werden muss, sind großzügig genug, wenn Sie entschlossen handeln. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über den Zustand der Barrierefreiheit Ihrer Website und gehen Sie Schritt für Schritt vor.

Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie die Barrierefreiheit Ihrer Seite testen. Pläne kommunizieren

Kommunizieren Sie den Nutzer*innen Ihrer Website klar, wo Barrieren vorhanden sind und wie diese gegebenenfalls umgangen werden können. Platzieren Sie diese Informationen prominent, damit sich Menschen mit Behinderungen direkt informieren können. Wenn Sie bereits einen Plan für Verbesserungen haben, dann beschreiben Sie ihn möglichst konkret, mit konkretem Datum der Umsetzung. Alternativen bereitstellen

Bis Ihre Inhalte barrierefrei sind, können Sie Alternativen bereitstellen:

Eine Word-Datei ist barrierefreier als eine nicht-barrierefreies PDF.

Verweisen Sie auf eine einfachere Webseite, die die Eigenschaften Ihrer Produkte zusammenfasst.

Ermöglichen Sie Bestellungen und Kundenservice per E-Mail.

Alternativen sind keine Dauerlösung.

Beschreiben Sie klar, wie lange diese Alternativen bestehen müssen und versuchen Sie die Alternativen so schnell wie möglich zugunsten eines barrierefreien Angebotes zu ersetzen. Das Ziel ist, dass Sie alle Ihre Kunden mit den gleichen Informationen auf der gleichen Website erreichen.








Info
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Info
Siehe https://bfsg-gesetz.de/